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Vorhersage
Die Grundsteuer wurde reformiert. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Berechnungsgrundlagen, die Einheitswerte, als verfassungswidrig eingestuft. Bemängelt wurde vor allem, dass die Werte veraltet sind und deshalb die einzelnen Grundsteuerzahler ungleich behandelt werden. Deshalb gilt: Bis 2024 berechnet sich die Grundsteuer noch nach den Einheitswerten, ab 2025 berechnet sie sich dann nach den neuen Berechnungsgrundlagen, den Äquivalenzbeträgen oder den Grundsteuerwerten. Für Grundstücke wird in Bayern ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt. Damit wird im Gegensatz zum Bundesmodell verhindert, dass die Grundsteuer automatisch steigt.
Die neuen Berechnungsgrundlagen werden von den Finanzämtern zum Stichtag 1. Januar 2022 ermittelt. Die Städte und Gemeinden berechnen die Grundsteuer auf dieser Grundlage anhand des jeweiligen eigenen Hebesatzes und bestimmen damit die Höhe der Steuer ab dem 1. Januar 2025. Die „neue“ Grundsteuer ist also erstmalig ab 2025 zu zahlen.
Um die neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer ermitteln zu können, müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer (Stichtag: 1. Januar 2022) von Grundstücken (z. B. einem Einfamilienhaus, einer Eigentumswohnung oder eines Gewerbegrundstücks) und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft (dazu zählen z. B. auch einzelne oder mehrere land- und forstwirtschaftliche Flurstücke) eine Grundsteuererklärung einreichen. Die Grundsteuererklärung ist zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 abzugeben. Hierzu wurden die Eigentümerinnen und Eigentümer am 30. März 2022 durch eine Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern öffentlich aufgefordert. Zu den Ausnahmen zur Allgemeinverfügung vergleiche Verfügung vom 31. März 2022 sowie Verfügung vom 10. Mai 2022.
Die Erklärung können Sie ab dem 1. Juli 2022 abgeben. Hierfür haben Sie in Bayern drei Möglichkeiten:
Ab dem 1. Juli 2022 stehen die bayerischen Formulare in einer grünen Variante zum handschriftlichen Ausfüllen in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern zur Verfügung.
Falls Bedarf besteht, können Sie die Vordrucke in Papierform im Rathaus Soyen abholen, Herr Bauer, Zimmer 4.
Von Christa Knörr|Juni 23rd, 2022|Aktuelles|0 KommentareÜber den Autor: Christa Knörr
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BayGrSt 1 – Anleitung Hauptvordruck
BayGrSt 2 – Anleitung Anlage Grundstück
BayGrSt 3 – Anleitung Anlage Land- und Forstwirtschaft
BayGrSt 3A – Anleitung Anlage Tierbestand
BayGrSt 4 – Anleitung Anlage Grundsteuerbefreiung/ -ermäßigung
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